W. Schmidt Immobilien Energieausweis: Energetischer Statusbericht auf einen Blick
Energieausweis
verschärft die Energieausweis-Pflicht
Die am in Kraft getretene novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) hat die Energieausweis-Pflicht weiter verschärft.
Ausweispflicht für den Energiepass
Verstöße gegen die Ausweispflichten werden mit Bußgeldern geahndet, die korrekte Verwendung wird stichprobenartig kontrolliert. Auch das Dokument selbst wurde verändert und teilt Gebäude nun in Energieeffizienzklassen ein, wie man sie bislang vor allem von Elektrogeräten und Autos kannte.
Bei Verkauf oder Vermietung stehen Sie jetzt in der Pflicht, dem Interessenten einen Ausweis vorzulegen. Bereits fehlende Angaben in der Annonce oder im Angebot, können zu Abmahnungen und hohen Ordnungsgeldern führen. Ich rate daher dringend, einen Fachmann zu kontaktieren. Wenn Sie mich mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, erhalten Sie neben einer fundierten Wertermittlung Ihrer Immobilie, den Energieausweis kostenlos ausgestellt! Die Ausstellung des Ausweises wird von einem autorisierten Fachmann vorgenommen. Dieser praktische Service erspart Ihnen Zeit und Geld: Er verhilft Ihnen zu einem kostenlosen Energieausweis innerhalb von nur 5 Tagen, bei erfolgter Datenaufnahme!
Jetzt Energieausweis kostenlos anfordern …
Energieausweis-Varianten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Es gibt zwei Varianten vom Energieausweis: den sogenannten Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis wird aus dem Energieverbrauch erstellt. In die Berechnungen fließt der Verbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre ein. Der Nachteil: Dieser Energieausweis ist stark abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten der Bewohner. Je nachdem, ob diese viel oder wenig heizen, kann das Ergebnis im Energieausweis verfälscht sein.
Für den Bedarfsausweis wird das Haus genau unter die Lupe genommen: Wie ist der Zustand von Außenwänden, Dach und Fenstern? Auf welchem Stand sind Heizung und Haustechnik? Der Bedarfsausweis zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um Bausubstanz und Energieeffizienz bestellt ist. Am Endenergiebedarf können sich Hausbesitzer, Käufer und Mieter orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.
Beide Ausweisvarianten besitzen eine zehnjährige Gültigkeit. Wann Hausbesitzer welchen Energieausweis benötigen, hängt vom Baujahr und von der Größe des Gebäudes ab; siehe nachfolgende Tabelle. Gebäude unter Denkmalschutz benötigen keinen Energieausweis, da historische Gebäude von der EnEV befreit sind.
Wahlfreiheit für Nichtwohngebäude
Definition: Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke bestimmt sind (gemessen an der Gesamtnutzfläche). Zu den Nichtwohngebäuden zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude, wie Fabrikgebäude, Hotels und dergleichen. Eigentümer von Nichtwohngebäuden haben die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
Wann wird welcher Ausweistyp benötigt?
Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten
Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten
Bauantrag vor dem
Bauantrag ab dem
unabhängig vom Bauantrag
Bedarfsausweis erforderlich
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Hinweis: oder nachträglich modernisiert, auf Niveau der Wärmeschutzverordnung
Pflichtangaben für alle Immobilienanzeigen ab dem
Energieausweis erstellt vor dem
Energieausweis erstellt ab dem
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
Energieausweistyp
Energieträger Heizung
Baujahr Gebäude
Energieausweistyp
Energieträger Heizung
Energieausweistyp
Energieträger Heizung
Baujahr Gebäude
Energieeffiziensklasse
Energieausweistyp
Energieträger Heizung
Baujahr Gebäude
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Energieverbrauchskennwert
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten (ja/nein)
Energiebedarf
Stromverbrauchskennwert
Heizenergieverbrauchskennwert
Energiebedarf
Energieverbrauch
Energiebedarf
Energieverbrauch Strom
Energieverbrauch Wärme
Energiebedarf Strom
Energiebedarf Wärme
Hinweis: Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden!
Zusammenfassung:Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung sind Makler, Verkäufer und Vermieter ab sofort verpflichtet, Interessierten Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes zu geben.
Siehe Imagefilm: "Ihr Objekt rechtssicher vermarkten!"
Spiellänge []